Begründen Sie verständlich und präzise.
Denn Ihr Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand Ihres Antrages, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Hier finden Sie eine Argumentationshilfe.
Stellen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik in den Vordergrund.
Die Klinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Und obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ nach §12 SGB V zu beachten, ist die medizinische Eignung der Klinik wichtiger. Wenn Ihre Wunschklinik also medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger zugewiesene, wird diese bewilligt, auch wenn dafür höhere Kosten entstehen.
Tipp: Nennen Sie mehrere Wunschkliniken, sofern Ihnen mehrere zur Auswahl stehen.
Begründen Sie verständlich und präzise.
Denn Ihr Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand Ihres Antrages, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird. Hier finden Sie eine Argumentationshilfe.
Stellen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik in den Vordergrund.
Die Klinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein. Und obwohl der Kostenträger generell verpflichtet ist, bei der Klinikauswahl das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ nach §12 SGB V zu beachten, ist die medizinische Eignung der Klinik wichtiger. Wenn Ihre Wunschklinik also medizinisch besser geeignet ist als die vom Kostenträger zugewiesene, wird diese bewilligt, auch wenn dafür höhere Kosten entstehen.
Tipp: Nennen Sie mehrere Wunschkliniken, sofern Ihnen mehrere zur Auswahl stehen.